Angaben gemäß § 5 TMG
Kreiselternrat Landkreis Schaumburg
vertreten durch den Vorstand
[Vor- und Nachname Vorsitzende/r]
[Anschrift]
[PLZ Ort]
E-Mail: vorstand@ker-shg.de
Rechtsstellung
Der Kreiselternrat [Landkreis] ist ein gesetzlich vorgesehenes Gremium gemäß
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), insbesondere § 99 Abs. 1 NSchG.
Er nimmt seine Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wahr.
Vertretungsberechtigung
Vertretungsberechtigt ist der Vorstand des Kreiselternrates.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
[Name der verantwortlichen Person]
[Anschrift]
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Streitbeilegung
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Stand
Stand: 02.2026